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   BVerwG, 12.04.2001 - 4 KSt 3.01   

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https://dejure.org/2001,5808
BVerwG, 12.04.2001 - 4 KSt 3.01 (https://dejure.org/2001,5808)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2001 - 4 KSt 3.01 (https://dejure.org/2001,5808)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2001 - 4 KSt 3.01 (https://dejure.org/2001,5808)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Bauvorbescheid - Mehrfamilienhaus - Streitwertkatalog

  • Judicialis

    GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 13 Abs. 1 S. 1, § 14 Abs. 3
    Gerichtskosten - Streitwert; Bauvorbescheid; Mehrfamilienhaus; Streitwertkatalog.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwert im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 802
  • BauR 2001, 1717
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 4 KSt 3.01
    Dementsprechend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - (Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269) entschieden, dass der Streitwert in einem Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids, in dem sämtliche Fragen, die in einem Bauantragsverfahren ernsthaft streitig sein können, geklärt werden sollen, auf 75 % des Wertes einer auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Klage festgesetzt werden kann.
  • BVerwG, 31.01.2001 - 4 B 4.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2001 - 4 KSt 3.01
    BVerwG 4 KSt 3.01 (4 B 4.01).
  • VG Karlsruhe, 08.03.2024 - 2 K 4028/22
    Zur sachgerechten Ausübung dieses bei der Entscheidung durch das Gericht eröffneten Ermessens dienen die - nicht abschließenden und überdies als Vorschläge zu verstehenden (vgl. zu letzterem BVerwG, Beschl. v. 12.04.2001 - 4 KSt 3.01 -, NVwZ-RR 2001, 802= juris Rn. 4) - Streitwerte bzw. Streitwertrahmen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der zuletzt beschlossenen Änderungen vom 18.07.2013 (abgedruckt bei Toussaint, in: Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn (Hrsg.), BeckOK Kostenrecht, 44. Edition Stand: 01.01.2024, § 52 GKG Rn. 24.1).

    Der Streitwert in einem Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids, in dem sämtliche Fragen, die in einem Bauantragsverfahren ernsthaft streitig sein können, geklärt werden sollen, kann auf 75 Prozent des Werts einer auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Klage festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.04.2001 - 4 KSt 3.01 -, NVwZ-RR 2001, 802 = juris Rn. 4; Beschl. v. 03.04.1996 - 4 B 253.95 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 = juris Rn. 26; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.09.2008 - 8 E 10988/08 -, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Urt. v. 20.06.2007 - 1 B 14/07 -, ZNER 2007, 351 = juris Rn. 49).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2004 - 1 L 9/01

    Streitwert; Insolvenzverfahren; Aufnahmeerklärung; Zeitpunkt;

    Auch wenn der Berufungszulassungsantrag kein Rechtsbehelf in der Sache selbst ist, sondern nur ein Rechtsbehelf verfahrensrechtlicher Art, der mit dem Ziel der Zulassung der Berufung und damit zur Eröffnung der entsprechenden Rechtsmittelinstanz in der Sache eingelegt wird, entspricht gleichwohl das Interesse des Rechtsmittelführers als Zulassungsantragsteller seinem Interesse im erst noch angestrebten Berufungsverfahren selbst (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 5 S 352/97 -, NVwZ 1998, 865; OVG Schleswig, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 1 L 174/01 -, NVwZ-RR 2003, 702 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12. April 2001 - 4 KSt 3/01 -, NVwZ-RR 2001, 802 zum Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - alle Entscheidungen zitiert nach JURIS).
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